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Sicherheit

Hier sind vier grundlegende Tipps zum Radfahren

Die Kontrolle behalten

Nachfolgend finden Sie einige Maßnahmen, mit denen Sie auch in Notfällen die Kontrolle über Ihr Fahrrad behalten können:

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrrad die richtige Größe und Passform hat.
  • Ein richtig angepasstes Fahrrad ist bequemer und leichter zu kontrollieren.
  • Der Verleiher kann Ihnen bei der Auswahl der richtigen Fahrradgröße helfen.
  • Überprüfen Sie regelmäßig den technischen Zustand Ihres Fahrrads.

Schützen Sie sich

Richtig sitzende Helme bieten Schutz vor potenziell lebensbedrohlichen Kopfverletzungen. Laut Gesetz müssen Radfahrer unter 18 Jahren bei Fahrten auf öffentlichen Straßen einen Fahrradhelm tragen.

Tragen Sie den Helm entsprechend den Empfehlungen des Herstellers.

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Sichtbar und wachsam sein

Auch wenn Sie alle Verkehrsregeln befolgen, besteht immer die Gefahr eines Zusammenstoßes.

  • Seien Sie bereit, vor Fahrzeugen anzuhalten, die an Stoppschildern, in Einfahrten oder auf Parkplätzen warten.
  • Seien Sie darauf vorbereitet, Fahrzeugen auszuweichen, die Sie gerade überholt haben und möglicherweise rechts abbiegen.
  • Geben Sie Handzeichen, bevor Sie abbiegen oder die Fahrspur wechseln, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Fahren auf der Sicherheitsspur

Fahren Sie in die gleiche Richtung wie der Verkehr, um in den folgenden Situationen für Autofahrer, die in die Straße einfahren oder die Spur wechseln, besser sichtbar zu sein:

  • Überholen eines Fahrzeugs oder eines anderen Fahrrads.
  • Sie bereiten sich darauf vor, an einer Kreuzung nach links abzubiegen.
  • Wenn die Fahrspur für Fahrräder zu schmal ist
  • Wenn Sie sich einer Rechtskurve nähern.
  • Wenn die Straße eine Einbahnstraße mit zwei oder mehr Fahrspuren ist.

Im Preis des Fahrradverleihs inbegriffen sind:

Helm
Fahrradschloss

Bedingungen und Zweck

Nutzung und Wartung der Ausrüstung

Der Kunde bestätigt und stimmt zu, dass er die Ausrüstung inspiziert hat und dass die Ausrüstung in gutem Zustand und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist.

Sicherheit des Kunden und anderer Personen

Radfahren birgt Risiken. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er trotz dieser Risiken an dem Urlaub teilnehmen und/oder die Ausrüstung mieten und benutzen möchte und übernimmt die alleinige Verantwortung für: (a) die Ausrüstung; und (b) die Sicherheit des Kunden und anderer Personen.

Für verspätete Rückgaben wird eine Gebühr erhoben

Der Kunde ist verpflichtet, die Ausrüstung während des Mietzeitraums ordnungsgemäß und in angemessener Weise zu behandeln und die Ausrüstung bis 20 Uhr des im Vertrag festgelegten Rückgabetermins in einwandfreiem Zustand zurückzugeben, es sei denn, StettinCityBikes hat etwas anderes vereinbart. Verspätete Rückgaben werden bis zur Rückgabe mit dem Tagesmietpreis berechnet, es sei denn, es wurden vorherige Vereinbarungen getroffen.

Berechtigung zur Nutzung des Geräts

Der Kunde garantiert, dass alle Personen, die das Gerät benutzen werden, kompetent sind, das Gerät in der Art und Weise zu benutzen, wie es entwickelt wurde, dass sie alle Anweisungen für den Gebrauch und die Sicherheit des Geräts befolgen und dass sie alle Gesetze und Verpflichtungen in Bezug auf den Gebrauch und die Kontrolle des Geräts einhalten.

Der Kunde darf die Ausrüstung nicht verändern oder modifizieren

Der Kunde darf die Ausrüstung nicht ohne die Zustimmung des Verleihers verändern oder modifizieren. Wenn der Kunde die Ausrüstung ohne die Zustimmung des Verleihers verändert oder modifiziert, werden solche Veränderungen oder Modifikationen als Schaden angesehen und Klausel 7) findet Anwendung.

Haftung für alle Schäden

Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für jede Beschädigung oder jeden Verlust der Ausrüstung während des Mietzeitraums. Der Kunde ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jede Beschädigung oder jeden Verlust der Ausrüstung zu informieren und alle angemessenen Anweisungen des Vermieters in Bezug auf die beschädigte oder verlorene Ausrüstung zu befolgen.

Im Falle einer Verletzung

Im Falle einer Beschädigung der Ausrüstung (mit Ausnahme von angemessener Abnutzung und Schäden an den Schläuchen), unabhängig von der Ursache, ist der Kunde verantwortlich für die vollen Kosten aller Reparaturen, einschließlich der Kosten für den Ersatz aller beschädigten Teile und der Arbeitskosten, um die Ausrüstung in den Zustand zu versetzen, in dem sie sich zu Beginn des Mietzeitraums befand, und muss diese an den Verleiher zahlen. Um Zweifel auszuschließen, hat der Verleiher das alleinige Recht, eine angemessene Entscheidung zu treffen: (a) ob die Ausrüstung während des Mietzeitraums beschädigt wurde; (b) ob der Schaden über eine angemessene Abnutzung hinausgeht; (c) das Ausmaß des Schadens; und (d) die vollen Kosten der erforderlichen Reparaturen.

Im Falle des Verlustes

Im Falle des Verlustes der Ausrüstung, aus welchem Grund auch immer, ist der Kunde verantwortlich für den vollen Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung und hat diesen an den Verleiher zu zahlen.

Verlorene Einnahmen

Zusätzlich zu den in den Ziffern 7) und 8) genannten Kosten ist der Kunde verantwortlich und entschädigt den Verleiher für alle entgangenen Einnahmen, die dem Verleiher durch die Nichtverfügbarkeit der Ausrüstung für den Verleih aufgrund von Schäden oder Verlust entstehen. Die Kosten für die entgangenen Einnahmen übersteigen nicht den Gegenwert einer 7-tägigen Miete der Ausrüstung zu den geltenden Mietpreisen.

Zahlungen